Editorial  

Wir sind jetzt offiziell ein Verein!

Was vor über zehn Jahren als loser Austausch unter Gleichgesinnten begann, ist nun einen bedeutenden Schritt weiter: Wie im letzten Editorial schon selbst geleakt: Wir sind jetzt ein eingetragener Verein! Mit der Eintragung am 03.März 2025 ins Vereinsregister beim Amtsgericht in München haben wir eine solide Basis für die Zukunft geschaffen – mit mehr Struktur, mehr Möglichkeiten und einer klaren Ausrichtung.
An unseren Zielen hat sich nichts geändert, im Gegenteil, mit der neuen Struktur können wir diese wesentlich nachhaltiger verfolgen.

Warum dieser Schritt?
Unsere Gemeinschaft ist stetig gewachsen, und mit ihr auch unsere Ziele. Um diese nachhaltig und wirkungsvoll zu verfolgen, braucht es eine offizielle Struktur. Unser langfristiges Ziel ist es, ein Berufsverband zu werden, der unsere Interessen  vertritt und unserer Branche eine Stimme gibt.

Was bedeutet das für Euch?

Mit der Vereinsgründung eröffnen sich neue Möglichkeiten:

  • Mitglied werden: Gestaltet die Entwicklung aktiv mit und werdet Teil unserer wachsenden Gemeinschaft.
  • Stärkere Vernetzung: Als Mitgliedhabt ihr zukünftig kostenlosen Zugang zu unseren Foren, Veranstaltungen und Austauschplattformen.
  • Weitere Angebote: Durch unsere zukünftige  App seid ihr immer auf dem neuesten Stand und seht sofort, wenn wir neue Events für und mit Euch planen.

Für diese Schritte brauchen wir jetzt noch ein wenig Vorlauf – aber wir arbeiten mit Vollgas daran!

Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht – doch das ist erst der Anfang. Jetzt ist der perfekte Moment, gemeinsam das nächste Kapitel zu schreiben!

In den nächsten Wochen werden wir weitere Pläne und Aktivitäten hier auf unserer Homepage ankündigen. Seid gespannt!

Claudia (Brandkamp)

Kommentare hierzu bitte an: Redaktion@forum-bedrohungsmanagement.de



Neues aus der Welt des Bedrohungsmanagements

Auf dieser Seite stellen wir interessante Beiträge zum Thema Bedrohungsmanagement vor.

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Neuigkeiten


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09.08.2021

Lebensrettende Geste: Handzeichen als stummer Hilferuf bei häuslicher Gewalt

Knapp jede dritte Frau in Deutschland ist schon einmal Opfer von psychischer und oder sexueller Gewalt geworden. Häufig können sich Betroffene jedoch nicht an jemanden vertrauensvolles wenden, zum Beispiel während des Lockdowns in der Corona-Krise. Es ist oft nicht möglich offen und unbefangen zu reden. In vielen Fällen kontrolliert der gewalttätige Partner das Opfer auf Schritt und Tritt; gibt dem Opfer keine Privatsphäre.

Eine kanadische Stiftung für Frauen, die „Canadian Women's Foundation“ hat daher eine Handbewegung überlegt und eine Initiative gestartet, die Opfern von häuslicher Gewalt ermöglicht in Videocalls oder persönlichen Kontakten (z.B. beim Arzt) still oder während eines „belanglosen“ Gespräch zeigen zu können, dass sie dazu Hilfe benötigen.

Hier das (vielleicht einmal sogar lebensrettende) unauffällige Handzeichen.
(1) Heben Sie die Hand senkrecht nach oben mit der Handinnenfläche nach vorne, als würden Sie winken wollen.
(2) Legen Sie dann den Daumen in die Handinnenfläche.
(3) Schließen Sie die anderen vier Finger über den Daumen zur einer Faust.

Bild der Handgeste

Diese Geste ist als Schutz von Frauen bei häuslicher Gewalt ins Leben gerufen worden, doch laut Bundeskriminalamtes sind auch Männer betroffen und können diese Geste natürlich auch nutzen.

Was tun, wenn ich das Zeichen sehe?
Wenn Sie selbst jemandem sehen, der das Zeichen macht, ist das ein Hilferuf! Bitte handeln Sie unverzüglich und mit Bedacht, damit Sie Ihren hilfesuchenden Gesprächspartner und sich selbst nicht unnötig gefährden.

Wo kann ich Hilfe holen?
Wenden Sie sich bitte auf jeden Fall bei
hilfesuchende Frauen an Rufnummer 08000 116 016 (zu jeder Uhrzeit inkl. Dolmetscherdienst) und bei
hilfesuchenden Männern an, Rufnummer 0800 123 99 00 (Mo-Do: 08:00-13:00 Uhr, 15:00-20:00 Uhr, Fr: 08:00-15:00 Uhr) .

Weitere Infos und Hilfe erhalten Sie unter auch bei der Frauenhauskoordinierung bzw. dem Männer-Hilfetelefon.


Es wird empfohlen in einem Video-Telefonat dem Gegenüber dann kurze Fragen zu stellen, die mit „Ja" oder „Nein" beantwortet werden können. Wichtig dafür ist, dass der Partner der um Hilfe bittende Person Sie nicht gehören kann (z.B bei Nutzung eines Kopfhörers).

Folgendes können sie dann Fragen
(1) "Soll ich einen Notruf für dich absetzen?"
(2) "Soll ich in deinem Namen jemanden von der Schutzstelle anrufen?"
(3) "Soll ich jemanden anrufen, der dir helfen und dich zurückrufen kann?"

Möglichst mit der Person in Kontakt bleiben
Sollte der Täter keinen Zugang zum Smartphone des Opfers haben, können Sie andere Kommunikationsmittel wie zum Beispiel SMS oder Social-Media-Messenger nutzen, die sicher sind und ein Mithören oder Mitlesen nicht ermöglichen. Hierbei ist allerdings wichtig, dass der Täter keinen Zugang zu den Accounts des Opfers hat, um den Schutz zu gewähren.

Auf diesen Wegen können dann weitere Fragen wie
• "Wie geht es dir?"
• "Wie kann ich dir helfen?"
• "Wie kann ich dich unterstützen?"
• "Soll ich mich regelmäßig bei dir melden?"
gestellt werden.

Doch im Zweifel ist es besser, wenn sie dies unterlassen und das Opfer damit nicht gefährden.



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