Editorial  

Wir sind jetzt offiziell ein Verein!

Was vor über zehn Jahren als loser Austausch unter Gleichgesinnten begann, ist nun einen bedeutenden Schritt weiter: Wie im letzten Editorial schon selbst geleakt: Wir sind jetzt ein eingetragener Verein! Mit der Eintragung am 03.März 2025 ins Vereinsregister beim Amtsgericht in München haben wir eine solide Basis für die Zukunft geschaffen – mit mehr Struktur, mehr Möglichkeiten und einer klaren Ausrichtung.
An unseren Zielen hat sich nichts geändert, im Gegenteil, mit der neuen Struktur können wir diese wesentlich nachhaltiger verfolgen.

Warum dieser Schritt?
Unsere Gemeinschaft ist stetig gewachsen, und mit ihr auch unsere Ziele. Um diese nachhaltig und wirkungsvoll zu verfolgen, braucht es eine offizielle Struktur. Unser langfristiges Ziel ist es, ein Berufsverband zu werden, der unsere Interessen  vertritt und unserer Branche eine Stimme gibt.

Was bedeutet das für Euch?

Mit der Vereinsgründung eröffnen sich neue Möglichkeiten:

  • Mitglied werden: Gestaltet die Entwicklung aktiv mit und werdet Teil unserer wachsenden Gemeinschaft.
  • Stärkere Vernetzung: Als Mitgliedhabt ihr zukünftig kostenlosen Zugang zu unseren Foren, Veranstaltungen und Austauschplattformen.
  • Weitere Angebote: Durch unsere zukünftige  App seid ihr immer auf dem neuesten Stand und seht sofort, wenn wir neue Events für und mit Euch planen.

Für diese Schritte brauchen wir jetzt noch ein wenig Vorlauf – aber wir arbeiten mit Vollgas daran!

Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht – doch das ist erst der Anfang. Jetzt ist der perfekte Moment, gemeinsam das nächste Kapitel zu schreiben!

In den nächsten Wochen werden wir weitere Pläne und Aktivitäten hier auf unserer Homepage ankündigen. Seid gespannt!

Claudia (Brandkamp)

Kommentare hierzu bitte an: Redaktion@forum-bedrohungsmanagement.de



Neues aus der Welt des Bedrohungsmanagements

Auf dieser Seite stellen wir interessante Beiträge zum Thema Bedrohungsmanagement vor.

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Neuigkeiten


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16.05.2023

ILO-Konvertion 190 - es gibt Fortschritte

Die ILO, regelt in der Konvertion 190 das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung. Gewalt am Arbeitsplatz, von der ILO definiert als „jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person in Verlaufe oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt, verwundet wird.".
Die Konvention ist noch nicht von alle Mitgliedern ratifiziert. Aktuell auch noch nicht von Deutschland. Doch nun wird berichtet, dass Deutschland die Konvention zum Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ratifiziert.
Darin wird u.a. auch dargestellt: Die Konvention will sicherstellen, dass in Fällen von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt leichter Zugang zu geeigneten und wirksamen Abhilfemaßnahmen sowie zu sicheren, fairen und wirksamen Melde- und Streitbeilegungsmechanismen und -verfahren besteht. Hier zahlt ein aktives Bedrohungsmanagement sicherlich daruf ein. Weiter heißt es: Ob und welche gesetzliche Anpassungen, etwa im AGG die Ratifizierung der Konvention nach sich ziehen wird, ist noch offen.
Bislang gab es keine einheitliche internationale Standards zum Schutz vor Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz gegeben. Dies ändere sich mit dem Übereinkommen, das nicht nur den Arbeitsplatz selbst, sondern unter anderem auch Bereiche wie Arbeitsweg, Kantine und Pausenräume betreffe.

Für Interessierte wird der Gesetzes-Wortlaut von den Servern des Deutschen Budestags angeboten.



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